Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der A&M Unternehmerberatung GmbH, Großer Kolonnenweg 18, 30163 Hannover, vertreten durch die Geschäftsführer Marvin Flenche und Alexander Thieme, Handelsregister am Amtsgericht Hannover, HRB 216201 (nachfolgend: „A&M“)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die A&M mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt) handelt.

(2) A&M schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit A&M als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als A&M ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn A&M in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von A&M / Mitwirkung des Kunden

(1) A&M erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet A&M nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann A&M den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostizieren. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben, von A&M nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.

(2) Wenn A&M für den Kunden eine Dienstleistung im Bereich der Anfragengewinnung erbringt, gelten Anfragen dann als qualifiziert, wenn sie sich über den von A&M unter Mithilfe des Kunden definierten und erstellten Prozess eingetragen haben (nach Werbeschaltung, vor Leadservice) und damit ein Interesse an den Produkten und der Dienstleistung des Kunden gezeigt haben. Zu Grunde liegend ist die Zahl der Bewerber, die im Leadservice ankommen, bevor diese an die ContactCloud weitergeleitet werden. Dazu kann auf Nachfrage, Einsicht gewährt werden. Die Bewerber gelten als Neueintragung, wenn die Eintragung nicht innerhalb der nächsten 30 Tagen nach Ersteintragung erfolgt.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch A&M, bleibt der Vergütungsanspruch von A&M unberührt.

(4)Aufgrund unserer Erfahrung behalten wir uns vor, über Art und Inhalt der Werbeschaltungen unserer Kunden zu entscheiden. Diese Voraussetzung ist Bestandteil eines jeden Vertrages, dies gilt auch für nachträgliche Abänderungen der Verträge. Die Werbeschaltung wird von der A&M Unternehmerberatung GmbH grundsätzlich und ausschließlich nach besten Wissen und Gewissen aufgebaut und geschalten.

(5) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.

(6) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen oder Werbekonten zu sperren. Für ein solches Vorgehen ist A&M nicht verantwortlich. Dieses Verhalten von Facebook hat kein Einfluss auf den Vergütungsanspruch von A&M.

(7) A&M steht in Bezug auf die gegenüber dem Kunden zu erbringenden Beratungsdienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(8) A&M ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(9) Die vereinbarte Vergütung von A&M in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den
Werbeplattformbetreiber zu entrichten.

(10) A&M garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.

(11)Sollte eine Garantie vertraglich gesondert vereinbart worden sein und führt der Kunde eigenständige Änderungen im Anzeigenmanager durch, die unsere Kampagnen betreffen, verfällt die Garantie und sämtliche daraus resultierenden Ansprüche erlöschen.

(12) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von A&M zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an A&M zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.

(13) Um eine effektive Bewertung und Optimierung unserer Marketingkampagnen zu gewährleisten, ist eine Mindestlaufzeit von sechs Wochen erforderlich. Eine finale Bewertung der Kampagne vor Ablauf dieser Frist ist nicht aussagekräftig und kann daher nicht als Grundlage für Erfolgsmessungen oder Beschwerden dienen.

(14) Kunden sind verpflichtet, den von uns empfohlenen Prozess von der Kampagnengestaltung bis zum Funnel und den Kontakt der Anfragen/Bewerber einzuhalten. Abweichungen von diesem Prozess, insbesondere zu Beginn der Kampagne, beeinträchtigen die Effektivität der Maßnahmen und entbinden uns von der Verpflichtung, die erwarteten Ergebnisse zu liefern.

(15) Die Einhaltung und Nutzung unserer bereitgestellten Schulungsunterlagen ist für den Erfolg der Kampagnen unabdingbar. Nichtnutzung oder abweichende Anwendungen dieser Materialien können die Kampagnenergebnisse negativ beeinflussen und entheben uns jeglicher Haftung für nicht erfüllte Erwartungen.

(16) Eingriffe in die Kampagnen innerhalb der ersten vier Wochen nach deren Start, die nicht unseren Empfehlungen entsprechen, können die Effizienz und Wirksamkeit der Kampagne beeinträchtigen. In solchen Fällen übernehmen wir keine Verantwortung für resultierende Minderleistungen oder Misserfolge.

(17) Regelmäßiges und konstruktives Feedback des Kunden ist essentiell für die Optimierung unserer Kampagnen. Vor allem Feedback und Pflege der Anfragen in der A&M Contact Cloud is unabdinglich für eine Optimierung der Kampagne. Fehlendes oder unzureichendes Feedback kann die Effektivität der Kampagnen beeinträchtigen und entbindet uns von der Verantwortung für nicht optimale Kampagnenergebnisse.

(18) Die kontinuierliche Erreichbarkeit des Kunden für notwendige Optimierungen ist für den Erfolg der Kampagne unerlässlich. Mangelnde Erreichbarkeit kann zu Verzögerungen oder Beeinträchtigungen der Kampagne führen und enthebt uns der Verantwortung für daraus resultierende Minderleistungen.

(19) Sollte die Kampagne, oder einzelne Teile davon (Bilder, Texte, Budget etc) vom Kunden eigenständig geändert werden oder die Änderung durch eine dritte Person außerhalb der A&M gesehen, so übernehmen wir keine Gewähr für die Ergebnisse und es enthebt uns der Verantwortung für daraus resultierende Minderleistungen.


§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen A&M und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von A&M zu erhalten.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen A&M und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass A&M das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, falls von A&M gewünscht.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von A&M unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) A&M kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. A&M kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber A&M nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und A&M überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist A&M verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von A&M zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.

(6) A&M ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird A&M dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von A&M gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von A&M hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von uns angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und in der Währung Euro (€).

(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, entweder durch Rechnungsstellung oder per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sollte eine Zahlung per SEPA -Lastschriftmandat vereinbart worden sein, sind Sie zu diesem Zweck verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat oder den auf unsere Seite zur Verfügung gestellten Link zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats auszufüllen auszufüllen und zu übermitteln. Dies ist zu richten an: https://am-beratung.de/lastschrift und sodann per Post an:

A&M Unternehmerberatung GmbH

Großer Kolonnenweg 18

30163 Hannover

Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:

Ich ermächtige die A&M Unternehmerberatung GmbH, Großer Kolonnenweg 18, 30163 Hannover, vertreten durch die Geschäftsführer Marvin Flenche und Alexander Thieme, und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der A&M Unternehmerberatung GmbH, Großer Kolonnenweg 18, 30163 Hannover auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.

Vorname und Name des Kontoinhabers

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

Postleitzahl und Ort

Kreditinstitut (Name und BIC)

IBAN:

Ort, Datum

Unterschrift des Kontoinhabers

(4) A&M stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung nach erfolgreichem Lastschrifteinzug aus.

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an A&M zu überweisen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) Bei einer beliebigen (sowohl entgeltlich, als auch unentgeltlich) Form der Zusammenarbeit ist A&M berechtigt, das Logo des Partners auf der eigenen Webseite https://am-beratung.de zu Werbezwecken zu verwenden.


§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch A&M beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei A&M eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei A&M vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält A&M sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist A&M berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. A&M wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.



§ 8 Erfüllung

(1) A&M wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. A&M ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass A&M bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird A&M Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist A&M gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von A&M unberührt.

(4) A&M ist berechtigt, für Kunden generierte Kontakte zur Qualitätssicherung selbst im Namen des Kunden anzurufen.


§ 9 Haftung

(1) A&M haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet A&M nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet A&M nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen oder Werbekonten zu sperren. Für eine solche Vorgehensweise und die damit verbundenen Nachteile und Schäden für den Kunden haftet A&M nicht. Ferner ist die Haftung der A&M für die Hackangriffe und die damit verbundenen finanziellen Schäden ausgeschlossen, sofern sie nach den aktuellen Sicherheitheitsstandards Ihre Zugänge gesichert hat.

(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, A&M ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt A&M insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.



§ 10 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an A&M die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und A&M abzuschließen ist, wird der Kunde A&M vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.

(3) Der Kunde stellt A&M von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, A&M hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.



§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrechte

(1) Wir haben an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken, die von uns veröffentlicht werden, Urheberrechte. Jegliche Nutzung ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.

(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der von uns hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt. Vervielfältigt der Kunde Inhalte aus dem geschützten Mitgliederbereich oder gibt diese an nicht berechtigte Dritte weiter, gilt ein angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.

(3) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.

(4) Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte und die zur Verfügung gestellten Vorlagen, Strategien und Konzepte an Dritte weiterzugeben oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit A&M abgestimmt wurde. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.

(5) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht
.

§ 12 Rechte Dritter

(1) Stellt der Kunde A&M Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das A&M bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

(2) Der Kunde stellt A&M in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.


§ 13 Referenzwerbung

(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die A&M Unternehmerberatung GmbH seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf den A&M Unternehmerberatung GmbH und den A&M Unternehmerberatung GmbH Social-Media-Auftritten verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.


§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von A&M maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.

AGB Stand: 01.09.2023