Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der A&M Unternehmerberatung GmbH, Großer Kolonnenweg 18, 30163 Hannover, vertreten durch die Geschäftsführer Marvin Flenche und Alexander Thieme, Handelsregister am Amtsgericht Hannover, HRB 216201 (nachfolgend: „A&M“)

§ 1 Anwendungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die A&M mit ihren Kunden schließt,
wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt) handelt.

1.2 A&M schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit A&M
als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach dem HGB zu handeln.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als A&M ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann,
wenn A&M in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

1.4 A&M ist zu Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt.
A&M wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen,
Änderungen der Rechtsprechung oder sonstiger gleichwertiger Gründe. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht
zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

§ 2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss


2.1 A&M unterstützt ihre Kunden, zumeist aus kleinen und mittelständischen Betrieben in der Handwerksbranche,
bei der Vermarktung ihrer Angebote und bei der Suche nach neuen Mitarbeitern via Internet.
Dazu nutzt A&M ihr eigens entwickeltes Online-Marketingkonzept. Näheres zu den Leistungen von A&M unter Ziffer 3 dieser AGB.

2.2 Der Vertragsschluss zwischen A&M und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.), in Textform oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von A&M zu erhalten.

2.3 Fernmündlich kommen Verträge zwischen A&M und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Der Kunde willigt ein, dass A&M das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet,
falls von A&M gewünscht.

§ 3. Leistungen von A&M

3.1 Marketingkonzept A&M hat auf Basis jahrelanger Erfahrung ein Marketingkonzept zur Gewinnung von Kundenanfragen und/oder Bewerberanfragen bestehend aus verschiedenen Komponenten entwickelt. Dazu gehören beispielsweise Werbekampagnen auf Online-Plattformen, die Bereitstellung des eigenen Customer-Relationship-Management-Systems (CRM) von A&M an den Kunden, Schulungen des Kunden zur Nutzung des CRMs und zum optimalen Umgang mit generierten Anfragen und weiteres. Dieses Konzept passt A&M im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungserbringung auf die Bedürfnisse und Wünsche des Kunden an und nimmt die Durchführung dieses Konzepts über die gesamte Vertragslaufzeit für den Kunden vor. Zum Gelingen des Marketingkonzepts ist A&M an manchen Stellen auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Die Umsetzung aller fein aufeinander abgestimmten Bausteine des Konzepts – auch die mit notwendiger Mitwirkung des Kunden – ist für den Erfolg des Marketingkonzepts unerlässlich. Die notwendigen Mitwirkungshandlungen des Kunden sind unter Ziffer 4 näher spezifiziert.

3.2 Werbekampagne A&M veröffentlicht im Namen des Kunden individualisierte Werbeanzeigen auf Online-Plattformen wie Facebook, Instagram und Google. Die Werbeanzeigen enthalten einen anklickbaren Button. Wenn ein Internetnutzer auf den Button klickt, wird er auf eine sogenannte Landingpage weitergeleitet. Das ist eine einfache Website, die weitere Informationen zu den Angeboten des Kunden von A&M beinhaltet. Zudem beinhaltet die Landingpage einen Fragebogen, der den Internetnutzer und potenziellen Neukunden und/oder Bewerber zur Interaktion einlädt. Am Ende des Fragebogens kann sich der potenzielle Kunde und/oder Bewerber bei Interesse mit seinen persönlichen Daten wie Namen und E-Mail-Adresse in ein Formular eintragen. Dabei willigt er dazu ein, vom Kunden von A&M bezüglich seines Angebots kontaktiert zu werden. Diese persönlichen Daten stellen eine Kundenanfrage – auch Lead genannt – dar, also einen Kontakt zu einem potenziellen Neukunden und/oder Bewerber.

3.3 Individualisierung der Werbekampagne Vor Veröffentlichung der Werbekampagne erstellt A&M die einzelnen Werbeanzeigen, die Landingpage und den Fragebogen nach ihrer Erfahrung aber mit Bezug zum spezifischen Angebot des Kunden. Dazu nutzt A&M eigene Werbetexte und Werbegrafiken. Es werden aber bei Interesse auch Bilder des Kunden und vor allem sein Unternehmenslogo verwendet. A&M legt in Abstimmung mit dem Kunden fest, welche Zielgruppe mit der Werbekampagne angesprochen, in welcher Region geworben und welches Tagesbudget für die Werbung auf externen Online-Plattformen nicht überschritten werden soll.

3.4 Kosten für die Anzeigenschaltung Die Werbeanzeigen werden von A&M auf externen Online-Plattformen veröffentlicht. Dafür fallen Kosten bei den jeweiligen Plattformen an, die der Kunde zusätzlich zu tragen und direkt an die jeweilige Plattform zu zahlen hat.

3.5 Leadservice Sofern der Kunde dies wünscht, qualifiziert A&M die durch die Werbekampagne generierten Leads vor. Das bedeutet, dass A&M die potenziellen Neukunden oder Bewerber im Namen des Kunden von A&M anruft, um ihr tatsächliches Interesse am Angebot oder der Arbeitsstelle des Kunden und ihre telefonische Erreichbarkeit abzufragen. A&M versucht damit, sicherzustellen, dass der Kunde den Kontakt im Nachhinein erreichen kann. Die telefonische Erreichbarkeit und das Interesse des Kontakts können aber nicht garantiert werden.

3.6 A&M ContactCloud A&M ContactCloud ist das eigene Customer-Relationship-Management-System (CRM) von A&M. Es ist eine technische Anwendung, in der die durch die Werbekampagne generierten Leads gespeichert und verwaltet werden. Beim Nutzen des Leadservices werden die Leads in A&M ContactCloud erst nach der Vorqualifizierung durch A&M gespeichert. Sofern der Kunde von A&M den Leadservice nicht in Anspruch nimmt, werden die Leads direkt nach ihrer Generierung in A&M ContactCloud gespeichert. Die Leads sind in A&M ContactCloud übersichtlich aufgeführt. Zu jedem Lead kann der Kunde zusätzliche Daten erfassen: z.B. Zeitpunkt des letzten Kontakts, Geeignetheit des Leads, ob ein Angebot gemacht wurde oder ein Vertrag zu Stande gekommen ist. Diese zusätzlichen Daten dienen A&M als Feedback zur Werbekampagne. Mithilfe dieses Feedbacks kann A&M die Qualität der generierten Leads bewerten und die Werbekampagne ggf. verändern, um bestenfalls die Qualität oder Quantität der Leads zu steigern.

3.7 Schulungsmaterial A&M stellt dem Kunden Schulungsmaterial in Form von Skripten und Videos auf einer Online-Schulungsplattform zur Verfügung. Auf diese Art gibt A&M dem Kunden einen Prozess zur effizienten und professionellen Abarbeitung der Leads an die Hand. Zu dem Prozess gehört u.a. die aktive Nutzung von A&M ContactCloud, deren Funktionen im Schulungsmaterial ausführlich erklärt werden.

3.8 Betreuung der Werbekampagne A&M wertet die Werbekampagne regelmäßig aus und nimmt nach Bedarf und in Absprache mit dem Kunden Anpassungen vor. Dazu bietet A&M regelmäßige Telefonate zwischen dem persönlichen Ansprechpartner bei A&M und dem Kunden zur Besprechung der Werbekampagne an. Sollte der Kunde aber zur Absprache etwaiger Optimierungsmaßnahmen nicht erreichbar sein oder an einer Absprache kein Interesse haben, behält sich A&M vor, diese Maßnahmen ohne Absprache vorzunehmen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie der Einfügung neuer Grafiken oder Bilder in die Werbeanzeigen oder die Anpassung der Texte der Werbeanzeigen. A&M handelt dabei nach bestem Wissen und Gewissen und im Interesse, für den Kunden die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Auf Wunsch des Kunden veröffentlicht A&M zeitlich begrenzt zusätzliche Werbeanzeigen zu Sonderaktionen wie z.B. Rabattaktionen.

3.9 Ergebnisse der Werbekampagne Bis eine Werbekampagne bestmögliche Ergebnisse erzielt, braucht es Zeit. Das liegt u.a. daran, dass die technischen Anwendungen der externen Online-Plattformen wie META auf maschinelles Lernen setzen und daher eine Lernphase benötigen. Die in dieser Lernphase erzielten Ergebnisse der Werbekampagne entsprechen meist noch nicht den von uns angestrebten Ergebnissen der Werbekampagne nach der Lernphase. Unsere Zusammenarbeit ist deshalb bewusst längerfristig – regelmäßig auf 12 Monate – ausgelegt. Wir weisen darauf hin, dass Eingriffe in die Werbekampagne, die nicht unseren Empfehlungen entsprechen, besonders innerhalb der ersten Wochen nach ihrem Start die Effizienz und Wirksamkeit der Werbekampagne negativ beeinträchtigen können.

3.10 Abweichung vom Standardprozess von A&M A&M arbeitet nach sogenannten Best Practices, die sich aus der jahrelangen Erfahrung von A&M im Online-Marketing herausgebildet haben. Sollte der Kunde wünschen, dass von dem Standardprozess von A&M entgegen der ausdrücklichen Empfehlung abgewichen wird, kann dies die Ergebnisse der Werbekampagne negativ beeinflussen.

3.11 Garantie Grundsätzlich schuldet A&M keinen Erfolg; die Generierung einer bestimmten Anzahl an Anfragen/Leads ist also nicht geschuldet. In einzelnen Fällen garantiert A&M aber vertraglich die Generierung einer gewissen Anzahl an Anfragen für den Einsatz eines gewissen Werbebudgets. Bei Nichterreichung der garantierten Anzahl wird dem Kunden ein vertragliches Kündigungsrecht zum Ablauf von 3 bzw. 6 Monaten Vertragslaufzeit gewährt. Eine Anfrage gilt in diesem Sinne als generiert, wenn sie einen potenziellen Neukunden und/oder Bewerber darstellt, der sich wie in Ziffer 3.2 beschrieben auf der Landingpage eingetragen und damit ein Interesse an den Angeboten des Kunden von A&M gezeigt hat. Maßgeblich ist die Anzahl der Anfragen vor einer etwaigen Vorqualifizierung durch A&M – also nach Werbeschaltung und vor Leadservice. Es kann sein, dass nach der Vorqualifizierung durch A&M weniger Anfragen als zuvor generiert an die A&M ContactCloud weitergeleitet werden. Dem Kunden kann daher zur Überprüfung der Anzahl im Sinne der Garantie auf Nachfrage Einsicht in die Daten des Leadservices gewährt werden. Ein Kontakt gilt als Neueintragung und wird daher zur Anzahl der generierten Anfragen hinzugezählt, wenn eine etwaige Voreintragung mindestens 30 Tagen zurückliegt. Ein Garantieversprechen gilt nur unter der Bedingung, dass der Kunde oder ein Dritter nicht eigenständig und ohne Absprache mit A&M Änderungen an der Werbekampagne vornimmt.

3.12 Eingriff der Online-Plattformen Wir weisen darauf hin, dass Online-Plattformen wie Facebook und Google nach ihren eigenen Richtlinien unter gewissen Voraussetzungen dazu berechtigt sind, Werbekampagnen auf der jeweiligen Plattform zu stoppen oder Werbekonten zu sperren. A&M hat darauf keinen Einfluss und ist dafür nicht verantwortlich, insbesondere nicht, wenn die Maßnahmen von Facebook oder Google eine Handlung des Kunden von A&M zum Anlass haben. Auch bei einem Stopp der Werbekampagne oder einer Sperrung des Werbekontos durch eine Online-Plattform bleibt der Vergütungsanspruch von A&M bestehen.

3.13 A&M steht in Bezug auf die gegenüber dem Kunden zu erbringenden Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

3.14 A&M ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

§ 4. Notwendige Mitwirkungshandlungen des Kunden

4.1 Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch A&M, bleibt der Vergütungsanspruch von A&M unberührt. Unter notwendige Mitwirkungshandlungen fallen insbesondere die im Folgenden aufgeführten Handlungen.

4.2 Zur Individualisierung der Werbekampagne nach Ziffer 3.3 übermittelt der Kunde A&M die benötigten Informationen, Daten und ggf. Bildmaterial. Sofern der Kunde A&M Bilder oder Grafiken zum Zweck der Veröffentlichung auf Werbeanzeigen nach diesem Vertrag übermittelt, räumt er A&M ein einfaches Nutzungsrecht an den Bildern ein.

4.3 Zur Schaltung von Werbeanzeigen im Namen des Kunden auf den Plattformen Facebook und Instagram durch A&M benötigt der Kunde ein eigenes Unternehmenskonto bei Facebook. Im dazugehörigen Meta Business Manager, einem Verwaltungstool von Facebook, kann der Kunde Externen die Berechtigung zum Zugriff auf das Unternehmenskonto und den Meta-Werbeanzeigenmanager zur Schaltung von Anzeigen erteilen. Der Kunde erteilt A&M für die Vertragslaufzeit die besagte Berechtigung und gewährt A&M somit den Zugriff auf sein Unternehmenskonto.

4.4 Der Kunde von A&M erteilt vor Aktivierung seiner Werbekampagne – also der Online-Schaltung der Werbeanzeigen – seine Einwilligung. Ohne die Einwilligung zur Aktivierung wird A&M die Werbeanzeigen nicht veröffentlichen, da dem Kunden dadurch Kosten bei den externen Online-Plattformen entsteht. Sobald der Kunde trotz Aufforderung durch A&M seine Einwilligung nicht erteilt, ist er in Annahmeverzug, sodass der Vergütungsanspruch von A&M bestehen bleibt.

4.5 Bei Nutzung der A&M ContactCloud nach Ziffer 3.6 erfasst der Kunde regelmäßig die von A&M abgefragten Daten zu den einzelnen Anfragen/Leads. Dem Kunden ist bewusst, dass A&M ohne die Erfassung dieser zusätzlichen Daten Feedback zur Auswertung der Werbekampagne fehlt und die Werbekampagne damit nicht optimal angepasst werden kann.

4.6 Sofern der Kunde nicht die A&M ContactCloud nutzt, sondern ein eigenes CRM-System, gibt er A&M mindestens alle vier Wochen Feedback zu den einzelnen generierten Anfragen/Leads. Dabei informiert er A&M darüber, ob der Lead geeignet war oder nicht und ob es am Ende zum Vertragsschluss kam. Bei Nicht-Eignung des Leads übermittelt er den Grund, wie z.B. zu wenig Budget, nicht mehr erreichbar, Anfragen zu weit entfernt, falsche Telefonnummer oder ähnliches. Sofern der Kunde A&M kein regelmäßiges Feedback übermittelt, kann dies zu schlechteren Ergebnissen der Kampagne führen.

4.7 Der Kunde hält sich für regelmäßigen telefonischen Austausch (ca. alle 2 Wochen) zur Performance der Werbekampagne erreichbar.

4.8 Der Kunde von A&M nutzt die bereitgestellten Schulungsunterlagen, um seinerseits bestmöglich die Umsetzung des Marketingkonzepts unterstützen zu können. Insbesondere beachtet er den darin empfohlenen Prozess von A&M zur Abarbeitung der generierten Leads, um seine Erfolgschancen

§ 5. Preise, Rechnung, Fälligkeit und Zahlung

5.1 Die von uns fernmündlich, in Textform oder schriftlich angegebenen Preise sind verbindlich. Sie verstehen sich als Nettopreise zzgl.
der jeweils geltenden Umsatzsteuer und in der Währung Euro.

5.2 A&M stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung als
PDF-Anhang per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse aus.

5.3 Die Zahlung der vereinbarten Vergütung an A&M ist zum individuell vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt fällig, sofern ein solcher Zeitpunkt vereinbart wurde. Ansonsten ist die Zahlung nach Übersendung der Rechnung durch A&M fällig. Rechnungen sind sofort ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

5.4 Alle Zahlungen sind bargeldlos auf unser angegebenes Konto zu erbringen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes auf unserem Konto maßgeblich. Wurde uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt, buchen wir den Rechnungsbetrag alsbald nach Übersendung der Rechnung von dem vom Kunden benannten Konto ab. Sollte es zu Rücklastschriften kommen, z.B. auf Grund fehlender Deckung des Kontos, behalten wir uns vor, die durch die Rücklastschrift entstandenen tatsächlichen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Im Falle der Rücklastschrift ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an A&M zu überweisen.

5.5 Bei Vereinbarung der Zahlung durch eine Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) stellen wir Ihnen nach Vertragsschluss ein Formular (Basislastschrift) zur schriftlichen Erteilung des Mandats zur Verfügung. Sie sind verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt des Formulars dieses ausgefüllt und unterschrieben postalisch an A&M Unternehmerberatung GmbH, Großer Kolonnenweg 18, 30163 Hannover zurückzusenden.

5.6 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

5.7 A&M ist berechtigt, die Preise für die vertraglich vereinbarten Leistungen anzupassen, wenn und soweit sich die zugrunde liegenden Kostenfaktoren nach Vertragsschluss ändern. Zu den Kostenfaktoren zählen insbesondere: Erhöhung der Löhne und Gehälter, Erhöhung der Kosten für technische Infrastruktur und Software, Erhöhung der allgemeinen Betriebskosten, wie z.B. Miete und Energie. Die Preisanpassung erfolgt in dem Umfang, in dem sich die genannten Kostenfaktoren tatsächlich verändert haben. A&M wird die Preisanpassung dem Kunden mindestens vier Wochen vor deren Wirksamwerden schriftlich mitteilen und dabei die Gründe und den Umfang der Anpassung nachvollziehbar darlegen. Sollte die Preisanpassung zu einer Erhöhung des Gesamtpreises um mehr als 10% führen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung schriftlich zu kündigen. Im Falle einer Senkung der zugrunde liegenden Kostenfaktoren ist A&M verpflichtet, die Preise entsprechend zu senken. A&M wird den Kunden über eine solche Preissenkung unverzüglich informieren.  


§ 6 Kündigung und Laufzeit

6.1 Der Vertrag ist für die jeweilig vereinbarte Laufzeit fest geschlossen und verlängert sich danach fortlaufend um 6 Monate.
Der Kunde kann mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum jeweiligen Vertragsende kündigen.

6.2 In Ausnahmefällen räumt A&M dem Kunden gemäß Ziffer 3.11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein zusätzliches
vertragliches Kündigungsrecht ein.

6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7. Zahlungs- und Annahmeverzug

7.1 Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält A&M sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

7.2
Ist der Kunde mit mindestens drei fälligen Zahlungen gegenüber A&M in Verzug, ist A&M berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. A&M wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

7.3 Nimmt der Kunde die vertraglich vereinbarte Leistung trotz Leistungsbereitschaft und Angebot von A&M nicht in Anspruch, ist er A&M gegenüber trotzdem zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, ohne dass A&M zur Nachleistung verpflichtet ist. A&M muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.



§ 8. Haftung

8.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

8.3 Eine weitergehende Haftung unsererseits besteht nicht.

8.4
In den Grenzen nach Absatz 1 haftet A&M nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, A&M ausschließlich solches Bild-, Video- bzw. Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt A&M insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.


§ 9. Datenschutz und Datensicherheit

9.1 Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an A&M die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung
(DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

9.2 Sofern ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen dem Kunden und A&M abzuschließen ist,
wird der Kunde A&M vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.

9.3 Der Kunde stellt A&M von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei,
es sei denn, A&M hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.



§ 10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

10.1 Alle Bilder, Videos, Texte, Webinare und Datenbanken, die von uns veröffentlicht werden, unterliegen dem Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.

10.2 Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten und unter Ziffer 3.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher beschriebenen Schulungsinhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der von uns hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt. Vervielfältigt der Kunde Inhalte aus dem geschützten Mitgliederbereich oder gibt diese an nicht berechtigte Dritte weiter, ist er A&M zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

10.3 Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte und Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren und Gruppen veröffentlicht werden.

10.4 Zuwiderhandlungen gegen die Ziffern 10.1 und 10.2 werden bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht.  



§ 11. Nebenpflichten

11.1 Es ist dem Kunden untersagt, die von A&M vermittelten Inhalte und die zur Verfügung gestellten Vorlagen, Strategien und Konzepte an Dritte weiterzugeben oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit A&M abgestimmt wurde.

11.2 Nach Ende des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, die von A&M zur Verfügung gestellte Infrastruktur zur Leadgenerierung, beispielsweise die Werbetexte und Anzeigen, zu nutzen. Alle Rechte an den Landingpages und Domains (auch Subdomains), die A&M dem Kunden zur Verfügung gestellt hat, bleiben nach dem Ende der Zusammenarbeit bei A&M.

11.3 Verstößt der Kunde gegen diese Nebenpflichten, ist er A&M zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

§ 12. Referenzwerbung

Der Kunde berechtigt uns, zum Zwecke der Referenznennung in unseren Werbematerialen, insbesondere auf unserer Website www.am-beratung.de und auf unseren Social-Media-Kanälen, ihn und unsere Zusammenarbeit unter Verwendung seines Firmenlogos in dem Zeitraum von Vertragsschluss bis 5 Jahre nach Beendigung unserer Zusammenarbeit in angemessener Weise als Referenz nennen zu dürfen. Sofern der Kunde Einzelperson und keine juristische Person ist, kann er diese Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.


§ 13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen IPR und des CISG. Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder seinen Sitz im Ausland hat oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, unser Geschäftssitz, derzeit Hannover. Erfüllungsort ist, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ebenfalls Hannover.

Stand: 31.01.2025