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Handwerker
September 8, 2026
6 Min. Lesezeit

Stundensatz im Handwerk berechnen: Formel, Beispielrechnung, häufige Fehler

Volle Auftragsbücher, aber kaum Gewinn am Jahresende? Oft liegt das an einem zu niedrig kalkulierten Stundensatz. Dieser Leitfaden zeigt die Formel zur Berechnung des Stundenverrechnungssatzes, eine vollständige Beispielrechnung für einen Betrieb mit mehreren Gesellen und die häufigsten Kalkulationsfehler im Handwerk.

Marvin Flenche
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Warum der Stundensatz über Gewinn oder Verlust entscheidet

Volle Auftragsbücher und trotzdem kaum Gewinn am Jahresende – dieses Muster kennen viele Handwerksbetriebe. Die Ursache liegt selten an zu wenig Aufträgen, sondern fast immer an einem zu niedrig kalkulierten Stundensatz. Wer nur den Bruttolohn der Mitarbeiter als Kostenbasis nimmt oder sich am „marktüblichen“ Preis der Konkurrenz orientiert, deckt am Ende oft nicht einmal die eigenen Kosten. Wie Sie Ihre Auftragsbücher grundsätzlich planbar füllen, lesen Sie in unserem Beitrag Volle Auftragsbücher ohne Wachstum.

Der Stundenverrechnungssatz ist der Preis, den Sie Ihren Kunden für eine Arbeitsstunde in Rechnung stellen. Er ist nicht identisch mit dem Stundenlohn eines Mitarbeiters, sondern muss zusätzlich Lohnnebenkosten, Gemeinkosten des Betriebs und einen Gewinnzuschlag abdecken.

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Die Formel: So berechnen Sie Ihren Stundensatz

Die Grundformel für den Stundenverrechnungssatz lautet:

Stundensatz = (Personalkosten + Gemeinkosten + Gewinnzuschlag) ÷ produktive Stunden pro Jahr

Hinter dieser kurzen Formel stecken vier Bausteine, die jeder für sich sauber ermittelt werden sollten:

BausteinWas dazugehörtTypischer Wert
PersonalkostenBruttolohn + Lohnnebenkosten (Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, Urlaubs-/Weihnachtsgeld) + ggf. Unternehmerlohnca. 20–25 % Lohnnebenkosten-Aufschlag auf den Bruttolohn
GemeinkostenMiete, Fahrzeuge, Versicherungen, Werkzeug/Maschinen, Software, Steuerberater, Werbungbetriebsindividuell, meist 5-stellig pro Jahr
Produktive StundenAnwesenheitsstunden abzüglich Fahrten, Material holen, Büroarbeit, Angebotserstellungca. 1.250–1.600 Std./Jahr je Mitarbeiter
GewinnzuschlagPuffer für Investitionen, Rücklagen, Risiko und Wachstumüblich 10–15 %

Der berechnete Wert ist ein Netto-Stundensatz. Bei umsatzsteuerpflichtigen Betrieben kommt die Umsatzsteuer (in der Regel 19 %) zusätzlich auf der Rechnung hinzu. Wie viel eine einzelne Kundenanfrage je nach Gewerk kostet, zeigt unser Leitfaden zu den Kosten der Kundengewinnung im Handwerk – auch diese Kosten fließen letztlich in Ihre Gemeinkosten ein.

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Beispielrechnung: Stundensatz für einen Elektrobetrieb mit 2 Gesellen

Wie die Formel in der Praxis funktioniert, zeigt folgendes Rechenbeispiel für einen kleinen Elektrobetrieb mit mitarbeitendem Inhaber und zwei angestellten Gesellen:

SchrittRechenwegErgebnis
1. Personalkosten (2 Gesellen)21 € Brutto/Std. × 2.080 Std./Jahr × 1,22 (Lohnnebenkosten) × 2 Gesellen106.580 €
2. Produktive Stunden gesamt(2.080 − 480 Std. Ausfallzeiten) × 78 % Produktivität × 2 Gesellen2.496 Std.
3. Gemeinkosten gesamtMiete, Fahrzeuge, Versicherungen, Werkzeug, Verwaltung, Unternehmerlohn105.000 €
4. Selbstkosten pro Stunde(106.580 € + 105.000 €) ÷ 2.496 Std.84,77 €
5. + Gewinnzuschlag (12 %)84,77 € × 1,1294,94 € netto
6. + 19 % Umsatzsteuer94,94 € × 1,19112,98 € brutto

Dieser Betrieb muss also mindestens 94,94 € netto pro Stunde berechnen, um alle Kosten zu decken und 12 % Gewinn zu erwirtschaften. Wer stattdessen mit 70 oder 75 € kalkuliert, weil das „am Markt üblich“ erscheint, arbeitet bei dieser Kostenstruktur bereits mit Verlust.

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Die häufigsten Fehler bei der Stundensatz-Kalkulation

In der Praxis sehen wir bei Handwerksbetrieben immer wieder dieselben Kalkulationsfehler – oft über Jahre unbemerkt, bis am Jahresende die Zahlen nicht aufgehen:

  1. Nur mit dem Bruttolohn statt den echten Personalkosten rechnen. Lohnnebenkosten von 20–25 % werden häufig schlicht vergessen.
  2. Zu viele produktive Stunden ansetzen. Wer mit der vollen Jahresarbeitszeit von 2.080 Stunden statt realistischer 1.250–1.600 Stunden rechnet, kalkuliert seinen Stundensatz deutlich zu niedrig.
  3. Keinen Unternehmerlohn einplanen. Arbeitet der Inhaber selbst mit, muss auch sein Gehalt Teil der Kalkulation sein – sonst ist der „Gewinn“ in Wahrheit nur sein unbezahltes Gehalt.
  4. Sich am Preis der Konkurrenz statt an den eigenen Kosten orientieren. Ein Stundensatz, der nur mit dem „marktüblichen“ Niveau mithalten soll, deckt oft nicht die tatsächlichen Kosten des eigenen Betriebs – und macht zusätzlich beliebig vergleichbar, statt sich über Qualität und Positionierung zu differenzieren.
  5. Den Stundensatz über Jahre nicht anpassen. Steigen Löhne, Material- und Energiekosten, muss der Stundensatz mitziehen – sonst schrumpft die Marge Jahr für Jahr, ohne dass es auffällt.
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Fazit: Sauber kalkulieren statt schätzen

Ein korrekt kalkulierter Stundensatz ist die Grundlage für einen wirtschaftlich gesunden Handwerksbetrieb. Er sorgt dafür, dass volle Auftragsbücher tatsächlich zu echtem Gewinn führen – nicht nur zu mehr Arbeit. Erfassen Sie Ihre Personal- und Gemeinkosten vollständig, rechnen Sie mit realistischen produktiven Stunden, und überprüfen Sie Ihre Kalkulation mindestens einmal im Jahr. Wie sich eine saubere Kalkulation direkt auf gesundes Wachstum auswirkt, zeigt unser Beitrag Wachstum im Handwerksbetrieb.

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Häufig gestellte Fragen

Ist der Stundenverrechnungssatz brutto oder netto?
Der berechnete Stundenverrechnungssatz ist ein Netto-Wert. Bei umsatzsteuerpflichtigen Betrieben kommt die Umsatzsteuer (in der Regel 19 %) zusätzlich auf der Rechnung hinzu und wird ans Finanzamt abgeführt.
Wie viele produktive Stunden hat ein Mitarbeiter im Handwerk pro Jahr?
Nach Abzug von Urlaub, Feiertagen, Krankheit, Fortbildung und unproduktiven Zeiten wie Fahrten oder Büroarbeit bleiben je nach Gewerk meist zwischen 1.250 und 1.600 produktive Stunden pro Jahr und Mitarbeiter übrig – deutlich weniger als die volle Jahresarbeitszeit von rund 2.080 Stunden.
Wie oft sollte ich meinen Stundensatz überprüfen?
Mindestens einmal jährlich, idealerweise zum Jahreswechsel. Steigen Löhne, Material- oder Energiekosten spürbar, sollte die Kalkulation auch unterjährig angepasst werden – sonst deckt der alte Stundensatz die neuen Kosten nicht mehr.
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